Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mindGift AKADEMIE

§ 1 Geltungsbereich

Die mindGift AKADEMIE wird vertreten durch Frau Judith Birx und als freiberufliche Tätigkeit im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG steuerlich erfasst. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der mindGift AKADEMIE (im Folgenden „Akademie“ genannt) mit ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunden“* genannt). Die Geltung erfasst insbesondere das Bildungsprogramm der Akademie mit allen Bildungsmaßnahmen, Lehrgängen, Seminaren, Fortbildungen, weiteren Veranstaltungsformaten – sowohl online über Zoom als auch in Präsenz (im Folgenden „Lehrgang“ genannt), an denen die Kunden unmittelbar oder von diesen entsandte Teilnehmer, insb. Mitarbeiter, teilnehmen (folgend bezeichnet als: „Teilnehmer“). Sie sind Grundlage der Anmeldung zur Teilnahme am Bildungsprogramm sowie des Weiterbildungsvertrages selbst. Etwaige AGB eines Kunden werden nicht akzeptiert, auch wenn die Akademie ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

* Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die neutrale oder männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

§ 2 Teilnahmeberechtigung und Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Lehrgänge der Akademie stehen grundsätzlich allen interessierten Teilnehmern offen. Falls für einen Lehrgang besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem Teilnehmer erfüllt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen.
(2) Bei Lehrgängen, die unter einem Bundesgesetz, einer Landesverordnung eines Bundeslandes zur Durchführung eines Landesgesetzes, den Vorgaben der Aufsichtsbehörden oder den Empfehlungen eines Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung fallen, sind die dort erläuterten Bedingungen von der Akademie und vom Kunden bzw. Teilnehmer einzuhalten.
(3) Sollte sich nach Zustandekommen des Vertrages herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen seitens des Kunden bzw. des vorgesehenen Teilnehmers nicht erfüllt sind, behält sich die Akademie die Kündigung der Vereinbarung vor. Die Akademie wird dem Kunden das Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen vor Ausspruch einer Kündigung mitteilen und dem Kunden Gelegenheit geben, binnen einer Frist von 14 Tagen die Zulassungsvoraussetzungen herzustellen oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

§ 3 Auftragserteilung; Mindestteilnehmerzahl

(1) Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Kunde/Teilnehmer bleibt an seine Anmeldung grundsätzlich bis 14 Tage nach Anmeldeschluss gebunden. Bis zu diesem Zeitpunkt teilte ich mit, ob der Lehrgang stattfindet oder nicht. Bestätige ich die Durchführung des Lehrganges, ist der Kunde/Teilnehmer verpflichtet, mit mir eine Vereinbarung über die Teilnahme am Lehrgang und die Zahlung der Lehrganggebühr zu schließen. Die Konditionen hierfür sind bei Anmeldung bekannt und können über die Ausschreibung und über die Homepage abgerufen werden. Kann ich die Teilnahme nicht zusagen, weil ein Lehrgang ausgebucht ist oder mangels Teilnehmer nicht stattfindet, informiere ich die Teilnehmer gegebenenfalls über Lehrgangsalternativen. Sofern die Teilnehmer diese nicht wahrnehmen können, steht ihnen das Recht auf Rücktritt zu. Der Rücktritt ist in Textform auszuüben. Teilnahmegebühren fallen in diesem Fall nicht an. Vor der Bestätigung der Teilnahme an dem Lehrgang ist die Akademie nicht verpflichtet, Teilnehmer zuzulassen und/oder zu schulen und zu unterrichten.

(3) Teilnehmer können nach schriftlichem Einverständnis des Kunden ihre Lehrgangreservierung vor Lehrgangbeginn auf eine dritte Person übertragen, die den Lehrgang an ihrer Stelle wahrnimmt, sofern diese die eventuell erforderlichen Zugangsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt. Zur Zahlung der Lehrganggebühr bleibt der Kunde jedoch verpflichtet.

§ 4 Gebühr

(1) Für die Teilnahme an Lehrgängen wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich aus der konkreten Vereinbarung ergibt.
(2) Die Gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Lehrgang als Endpreis. Die Gebühr besteht aus einer Verwaltungs-, Lehrgang- (Servicepauschale) und ggf. Prüfungsgebühr. Die Gebühr umfasst keine Leistungen der Verpflegung und der Unterkunft. Alle Leistungen der Akademie, die nicht ausdrücklich in der Gebühr vereinbart wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert berechnet werden.

§ 5 Zahlung und Fälligkeit

(1) Nach Eintritt der Bedingung gemäß § 3 Abs. 2 oder – falls eine Mindestteilnehmerzahl nicht angegeben ist – kann der Kunde/Teilnehmer entweder über das Portal https://kikudoo.com für Wunschmaßnahme buchen. Sollte vorab eine Rechnung für die Buchhaltung unabdingbar sein, ist eine Buchung über die Homepage der Akademie möglich.
(2) Die Gebühr ist als Einmalbetrag zu entrichten und mit Rechnungszugang fällig.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung von Lehrganggebühren wegen Fehlzeiten des Teilnehmers oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht Inanspruchnahme des Weiterbildungsangebotes besteht nicht.
(4) Bei dem Angebot „VOLLZEITmutter | Deine wöchentliche Selbstfürsorge“ handelt es sich um einen regelmäßigen onlineGesprächskreis jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat. Ist die Akademie an Durchführungsterminen beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub verhindert, werden mindestens drei Ersatztermine dem Teilnehmerkreis vorgeschlagen. Eine Erstattung der zu buchenden Montastickets, 3Monatstickets und Jahrestickets bei Ausfallterminen ist nicht vorgesehen und wird aufgrund der Möglichkeit von Ersatzterminen abgegolten.

§ 6 Kündigung

(1) Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung des Vertrags durch den Kunden bedarf der Schriftform. Ist der Kunde kein Verbraucher, richten sich die Kündigungsfolgen nach den folgenden Absätzen 2 bis 4. Für Verbraucher, die kein Widerrufsrecht ausüben ,gilt Absatz 5.
(2) Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist – sofern die Kündigung des Kunden nicht aus wichtigem Grund erfolgt – pro Teilnehmer und Lehrgang folgende Gebühr zu entrichten:
a) Bei einer Kündigung seitens des Kunden bis 28 Kalendertage vor Beginn des Lehrganges werden keine Stornierungskosten berechnet und die volle Lehrganggebühr – sofern sie bereits vom Kunden gezahlt wurde – zurückerstattet.
b) Bei einer Kündigung seitens des Kunden zwischen dem 27. Kalendertag und bis zum 16. Kalendertag vor Beginn des Lehrganges, werden 50% der Gebühr des Lehrganges als Stornierungskosten berechnet. Eine etwaig bereits geleistete Gebühr wird anteilig zurückerstattet.
c) Bei einer Kündigung seitens des Kunden, ab dem 15. Kalendertag vor Beginn des Lehrganges bis zum Tag des Beginns des Lehrganges hat der Kunde die volle Gebühr des Lehrganges als Stornierungskosten zu entrichten.
(3) Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden nach Beginn des Lehrganges oder bei vollständigem oder teilweisem Fernbleiben des Teilnehmers von dem Lehrgang oder Abbruch des Lehrganges durch den Kunden nach Start des Lehrganges wird dem Kunden die volle Gebühr des Lehrganges als Stornierungskosten berechnet.
(4) Der Kunde ist berechtigt, bis zum Beginn des Lehrganges einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der die Teilnahmevoraussetzungen des Lehrganges erfüllt.  
(5) Verbraucher sind verpflichtet bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entstandene Aufwendungen der Akademie zu erstatten, es sei denn, sie weisen nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.  
(6) Von den Regelungen (1-5) ist das  Angebot „VOLLZEITmutter | Deine wöchentliche Selbstfürsorge“ ausgeschlossen. Hier erwerben Kunden eine Monatsticket, eine Drei-Monatsticket oder eine Jahresticket. Ab Buchung kommt der Vertrag zur Stande. Die Laufzeit beginnt ab Buchung und Endet ein Monat, drei Monate oder 12 Monate nach Buchungstermin. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, da keine automatische Verlängerung eintritt.

§ 7 Durchführung

Die Akademie ist berechtigt, Dozenten, Referenten oder Trainer zu wechseln, den Programmablauf zu ändern oder den Lehrgang zeitlich oder örtlich zu verlegen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt von Vertrag oder Anmeldung, es sei denn hierdurch werden der Charakter der Veranstaltung, das Lehrgangziel oder der Lehrgangabschluss grundlegend verändert bzw. dem Teilnehmer würde die Teilnahme am Lehrgang wesentlich erschwert.

§ 8 Mitwirkung und Pflichten des Kunden, Verhältnis zwischen Kunde und Teilnehmer

(1) Der Kunde hat
a) an dem gebuchten Lehrgang regelmäßig und einschließlich aller Prüfungen und Klausuren, die zu dem Lehrgang gehören, teilzunehmen und mitzuarbeiten,
b) die Hausordnung des Veranstaltungsortes des Lehrganges zu befolgen,
c) die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die zum Lehrgang bereitgestellten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln,
d) das Rauchen in den zum Lehrgang bereitgestellten Räumlichkeiten zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist,
e) Fehlzeiten gegenüber der Akademie unverzüglich schriftlich zu begründen und abzusehende Fehlzeiten unverzüglich der Akademie mitzuteilen. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch
f) und die Gebühr laut Vereinbarung und gemäß dieser AGB der Akademie fristgerecht zu begleichen. (2) Sofern der Kunde nicht persönlich am Lehrgang teilnimmt, hat er den Teilnehmer entsprechend Satz1 lit. a) bis e) zu verpflichten. Verstößt der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen entsprechend Abs. 1 lit a) bis e), wird dieses Verhalten dem Kunden entsprechend § 278 BGB zugerechnet.
(3) Ist der Kunde nicht gleichzeitig Teilnehmer, ermächtigt der Kunde den Teilnehmer, sämtliche den Lehrgang und/oder den über den Lehrgang abgeschlossenen Vertrag betreffende Erklärungen gegenüber der Akademie abzugeben und solche Erklärungen von der Akademie entgegenzunehmen. Ausgeschlossen hiervon ist die Erklärung der Kündigung.
(4) Der Kunde trägt finanziell den Mehraufwand, welcher der Akademie dadurch entsteht, dass sich die Vertragsdurchführung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlung des Kunden und/oder Teilnehmers verzögert. Soweit zeitlich möglich und zumutbar wird die Akademie gegen- über Verbrauchern das Fehlen der Mitwirkungshandlung anzeigen und Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkungshandlung geben, bevor finanzieller Mehraufwand entsteht. § 9 Kostenübernahme durch Förderstellen im Rahmen der Erwachsenenaus- und -fortbildung Bei  geförderten Teilnehmern werden Fehlzeiten an den Kostenträger gemeldet. Fehlzeiten gefährden das Maßnahmenziel. Bricht der von einer Förderstelle geförderte Teilnehmer den Lehrgang vorzeitig ab bzw. wird die Veranstaltung unregelmäßig besucht, sodass dadurch keine Kostenübernahme durch die jeweilige Förderstelle zustande kommt, werden in diesem Fall die ungedeckten Kosten der Förderstelle vom Teilnehmer getragen. Stornogebühren werden dem Teilnehmer verrechnet, nicht der Förderstelle. Untersagt bei einer von einer Förderstelle geförderten Maßnahme der Kunde die weitere Teilnahme des Teilnehmers, werden die bei der Akademie angefallenen, nicht von der Förderstelle getragenen Kosten nicht erstattet.
(1) Unterlässt der Kunde und/oder der Teilnehmer die gemäß dieser AGB vertraglich vereinbarte Mitwirkungs- und Pflichtenhandlung, behält sich die Akademie das Recht vor, den Kunden bzw. Teilnehmer vom Lehrgang teilweise oder ganz auszuschließen sowie auch den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Soweit zeitlich möglich und zumutbar wird die Akademie gegenüber Verbrauchern das Fehlen der Mitwirkungshandlung zuvor anzeigen und Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkungshandlung geben.
(2) Die Akademie hat das Recht, im Falle der Kündigung nach Abs. 1 alle noch ausstehenden Gebühren für den Lehrgang vom Kunden zu verlangen, sofern die Kündigung sich nicht auf § 8 Abs. 1 f) stützt und sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Für Verbraucher gilt § 6 Abs. 5 entsprechend. Darüber hinaus hat der Kunde der Akademie einen ggf. zusätzlich entstandenen Schaden zu ersetzen. § 11 Prüfungen und Zeugnisse
(3) Nach vollständiger erfolgreicher Beendigung des Lehrganges erhält der Teilnehmer – auf Wunsch – eine Teilnahmebescheinigung. Die Akademie behält sich das Recht vor, diese Bestätigung nach Lehrgangende ausschließlich bei Zahlungseingang der vollständigen Lehrganggebühr dem Teilnehmer auszuhändigen, wenn der offene Zahlungsanspruch unstreitig besteht.

§ 12 Haftung Ansprüche auf Schadensersatz

sind ausgeschlossen; die Akademie haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitere Haftung ist ausgeschlossen.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Akademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Akademie übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen, die Durchführung der Bildungsveranstaltung und deren Inhalte. Insbesondere übernimmt die Akademie keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen von Bildungsveranstaltungen Erlernten und/oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.

§ 13 Urheberrechte

(1) Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung folgender Punkte: Lehrgangbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. (2) Sofern der Kunde nicht persönlich am Lehrgang teilnimmt, hat er den Teilnehmer entsprechend Abs1 zu verpflichten. Verstößt der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen entsprechend Abs. 1 wird dieses Verhalten dem Kunden entsprechend § 278 BGB zugerechnet.
(3) Innerhalb sämtlicher Bildungsveranstaltung ist das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art durch andere als von der Akademie hierfür bestimmte und ausdrücklich bevollmächtigte oder beauftragte Personen nicht zugelassen.

§ 14 Bedingungen und zu leistende Anforderungen an den Lehrgang

Die Bedingungen und zu leistenden Anforderungen an den Lehrgang in der jeweilig gültigen Fassung (u. a. Lehrganginhalte, Zulassungsvoraus- setzungen, Gebühr, Prüfungsmodalitäten) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Akademie. Diese Bedingungen und Anforderungen an den Lehrgang sind nach Maßgabe dieser AGB für beide Vertragsparteien – Kunde und Akademie – bindend. Die Bedingungen und zu leistenden Anforderungen an den Lehrgang sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder künftig werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

§ 17 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand 52080 Aachen.

§ 18 Widerrufsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er nachfolgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses mit der Belehrung über das Widerrufsrecht. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (mindGift AKADEMIE, Judith Birx, Postfach 50 02 07, 52086 Aachen, post@mindgift.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs trägt der Kunde.

Folgen des Widerrufs

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangene Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, die Leistung ist jedoch noch nicht vollständig erbracht, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Aachen, 01.04.2022
gez.

Judith Birx für die mindGift AKADEMIE